Navigationsgeräte gehören heute bereits jetzt zum Firmenalltag, dass viele Mitarbeiter und Führungskräfte zwingend über ein Navigationsgerät verfügen müssen, um Außentermine möglichst pünktlich einhalten zu können. Natürlich stellen Navigationsgeräte, mit denen ein Betriebsfahrzeug aufgerüstet wird, immer eine Betriebsausgabe dar. Sie können im gleichen Jahr der Anschaffung von der Steuer abgesetzt werden, wenn es sich um ein geringwertiges Wirtschaftsgut handelt. Seit 2010 besitzt jeder Unternehmer die Wahlmöglichkeit in der Preisspanne > 150,00 EUR und <= 410,00 EUR zwischen der sofortigen Abschreibung und der Abschreibung über fünf Jahre. Unter http://www.betriebsausgabe.de/gwg-58.html können Sie die Abschreibungsmodalitäten ganz genau in unserem Lexikon nachlesen.
Versteuerung nach der 1-Prozent-Regel
Wenn jedoch das Firmenfahrzeug, weil auch privat genutzt, nach der 1-Prozent-Regel versteuert wird, kann ein Navigationsgerät die Steuerlast für dieses Fahrzeug verteuern. Denn durch den festen Einbau eines Navigationsgerätes erhöht sich der Wert des Fahrzeuges und damit auch der monatliche steuerpflichtige Sachbezug. Wird dagegen ein mobiles Navigationsgerät für diese Firmenwagen verwendet, erhöht sich der Listenpreis dadurch nicht.
Navigationsgerät als Firmengeschenk
Nicht ungewöhnlich ist das Verschenken eines Navigationsgerätes. Ein solches Geschenk, vom Betriebsinhaber an seine Arbeitnehmer, ist immer als Betriebsausgabe abzugsfähig. Dabei gibt es keinen Höchstpreis. Jedoch verpflichtet ein Preis > 44,00 EUR zu einer zusätzlichen Lohnsteuerpflicht des Unternehmers. Werden Dritte mit einem Navigationsgerät beschenkt, dann gilt das gesetzliche Abzugsverbot für alle Firmengeschenke, die > 35,00 EUR kosten. Unabhängig davon muss der beschenkte Dritte das Navigationsgerät als steuerpflichtige Zuwendung versteuern. Diese Versteuerung kann der Schenkende jedoch nach § 37b EStG auch selbst übernehmen.
Über den Autor
Torsten Montag
Als Dipl. Betriebswirt und SEO-Experte schreibt Torsten Montag zum Thema Betriebswirtschaft, Onlinemarketing und Existenzgründung. Er ist Chefredakteur und Websitebetreiber des Gründerlexikon (www.gruenderlexikon.de) sowie des Lexikon der Betriebsausgaben (www.betriebsausgabe.de). Seine Vita: “Ich kenne mich im Bereich Webmarketing aus und weiß, wie man im Netz Geld verdient und wie nicht.”
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