Navigationsgeräte mit Radarwarner: Erlaubt oder?

Der Radarwarner im Navigationsgerät informiert den Fahrer vor dem Blitzer. Rechtzeitig abgebremsen und nach dem Passieren der Kamera wieder Gas geben. Diese Zusatzfunktion ist leider in Deutschland nicht erlaubt und kann in ungünstigstem Fall mit Bußgeld bestraft werden Dabei machen sich Nutzer schneller strafbar als gedacht.

Viele mobile Navigationsgeräte sind mit dieser Funktion ausgerüstet. Mit einem kleinen Symbol auf der Karte und zumeist eine Sprachansage weisen die Nutzer auf den “Bettelkasten” hin. In Deutschland ist die Nutzung einer Radarwarn-Funktion im Navigationsgerät bereits seit 2002 nicht erlaubt.

Straßenverkehrsordnung mit eindeutiger Regelung

Das Warnen vor stationären Radarfallen ist in Paragraf 23, Absatz 1b, der Straßenverkehrsordnung geregelt:Dem Führer eines Kraftfahrzeuges ist es untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).Auch wenn Navigationsgeräte nicht ausdrücklich in dem Paragrafen erwähnt werden, “vertreten Juristen einhellig die Auffassung, dass auch Navigationsgeräte mit Radarfallenoverlay unter das Verbot fallen”.

Bußgeld droht bei Navigationsgerät mit Radarwarner

Mit 4 Punkten in Flensburg und einer Ordnungsstrafe von 75 Euro stehen dem Nutzer einer solchen Funktion ins Haus. Beim wiederholten Mal, darf die Polizei auch die SD-Card mitnehmen und vernichten. Wer mehrfach erwischt wird, muss mit noch höheren Strafen rechnen.

Navigationsgeräte-Hersteller verstecken Radarwarner

Hersteller von mobilen Navigationsgeräten haben aufgrund der Gesetzesänderung reagiert und bieten diese Funktion nur noch vereinzelt an. TomTom hat bei seinen neuen Go Modellen diese Funktion beibehalten.

Autoradio informiert über Radarfallen

Unterwegs hilft nur das eigne Autoradio weiter, da private Radiosender in Deutschland auf Radarfallen hinweisen dürfen.

Navigationsgerät mit Radarwarner im Ausland erlaubt

Wer sein Navi mit Radarwarner im Ausland nutzen möchte, sollte sich zuvor erkundigen, ob dies im Gastlaubt erlaubt ist. Die Strafen sind sonst dort viel höher als im eigenen Land. Im Ausland ist eine Konfiszierung durch die Polizei keine Seltenheit.

Radarwarner am besten vom Navigationsgerät löschen

Wer sicher gehen möchte, löscht seine Funktion über Radarinformationen. Achten Sie beim Kauf eines Lotsen, dass diese in Deutschland verbotene Funktion sich nicht auf den mobilen Navigationsgerät befindet. Auf dieses Features kann verzichtet werden, denn ein Navi soll die unbekannte Strecke dem Nutzer auf dem Display zeigen. Wer sich an die erlaubte Höchstgeschwindigkeit hält benötigt keinen Radarwarner.

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